Hausverwaltungen

Gebäudeversicherung Ihre Verpflichtungen

Als Verwalter haben Sie gewisse Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind zum einen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) niedergeschrieben und zum anderen zwischen dem Verwalter und der Gemeinschaft vertraglich geregelt.

 

Ordnungsgemäße Verwaltung nach § 21 WEG

Als Verwalter sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung zählen folgende Punkte:

• Die Aufstellung einer Hausordnung

• Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums

• Eine Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

• Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage

• Die Aufstellung eines Wirtschaftsplans

• Die Duldung aller Maßnahmen, die den Wohnungseigentümern Zugang zur üblichen Infrastruktur (Wasser, Strom, Telefon etc.) schafft

Im Prinzip sind Hausverwalter und Wohnungseigentümer also verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert so gut es geht erhalten bleibt, die Eigentümer Zugang zur Infrastruktur haben und vor allem gut versichert sind.

 

Hausverwalterkonzepte

Um all diese Versicherungen zu bündeln, bieten einige Versicherer auch entsprechende Hausverwalterkonzepte an. Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Versicherungen und policieren sie in einem Versicherungsvertrag. So müssen Sie sich als Hausverwalter nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern haben alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag.

Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Hausverwaltung sind Kombinationsmöglichkeiten aus:

• Wohngebäude- und/oder Inhaltsversicherung

• Elementardeckung

• Glasversicherung

• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

• Gewässerschadenhaftpflicht

• Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter

• weitere Zusatzbausteinen, je nach ausgewähltem Anbieter/Produkt

Viele Versicherer bieten verschiedenste Kombinationsmöglichkeiten, sodass sich sicherlich auch das Passende für Sie finden lässt. Sprechen Sie uns doch gerne einfach an!

 


Fragen zu unseren Sonderkonzepten für Hausverwalter

Wir erstellen Dir gerne ein Vergleichsangebot.