Kfz-Versicherungswechsel - Werkstattbindung

Mit Sicherheit bist Du auch schon mal bei einem Vergleich auf die Werkstattbindung gestoßen, Du kannst hier nochmal richtig sparen...
 
Doch VORSICHT!!! So einfach ist es leider mal wieder nicht, denn hier gibt es mehr zu beachten als einfach nur Geld zu sparen.
 
Die Werkstattbindung ist insbesondere für die Versicherer ein wichtiges Instrument bei Kaskoschäden Kosten zu sparen. Du kennst das doch sicher selbst, dass Du bei einer freien Werkstatt weniger bezahlst als wenn Du zur Vertragswerkstatt Deiner Automarke fährst. Die Versicherer haben hier ein Partner-Werkstattnetz aufgebaut und können über eigene Rahmenverträge jede Menge Kosten einsparen, wofür sie Dich mit einer Beitragsersparnis daran teilhaben lassen möchten. Leider passt aber so ein Tarif nicht zu jedem. Hier mal ein paar Beispiele, wo Du Dich vielleicht gerade selber wieder findest:
 
Leasing- oder Kreditfinanzierte Fahrzeuge: Hier schreibt Dir bei einem Kaskoschaden der Vertrag genau vor, wo Du Dein Auto reparieren lassen musst und das ist immer bei einer Vertragswerkstatt Deiner Automarke. Informiere Dich also vorher, ob der Versicherer genau diese Vertragswerkstatt auch anbieten kann, es gibt sie, aber es ist auch eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
 
Neuwagen und Garantien: Häufig ist die Herstellergarantie daran gebunden, dass Du auch hier die Vertragswerkstatt im Kaskoschadensfall nutzen musst, da sie sonst verfällt.
 
Ländlicher Wohnort: Informiere Dich auf jeden Fall vorher, wo die Werkstatt genau ist, denn in einigen Ausnahmefällen können es schon mehrere km sein, wo Du so eine Partnerwerkstatt überhaupt findest. Der einzige Vorteil hierbei wäre für Dich, dass bei vielen Tarifen Dein Fahrzeug abgeholt und wieder zurückgebracht wird.
 
Doch was passiert eigentlich genau, wenn man die Werkstattbindung nicht einhält? Hier gibt es verschiedene sogenannte "Vertragsstrafen", welche von den Versicherern eingesetzt werden:
 
- doppelte oder prozentuale zusätzliche Selbstbeteiligung, Du bleibst also auf einen weiteren Teil des Rechnungsbetrages sitzen
 
- die Ersparnis im Tarif wird zurückgefordert
 
- einige Versicherer verweigern sogar den kompletten Schaden
 
Achte übrigens noch zusätzlich darauf, dass Du auch nicht mehr einfach "nach Gutachten" einen Kaskoschadensfall abrechnen kannst. Auch hier erhältst Du in den meisten Fällen weniger Geld zurück wie es bei den normalen Tarifen möglich gewesen wäre.
 
Leider wissen viele nicht, dass sie eine Werkstattbindung bereits besitzen. So hören wir es immer wieder in Beratungsgesprächen mit Neukunden.
 
Wir hoffen, dass wir Dir hiermit einen kleinen Einblick zum Thema Werkstattbindung geben konnten. Gern kannst Du Dich auch direkt an uns wenden und wir helfen Dir bei der Suche nach Deinem passenden Tarif.


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