Hast Du auch eine Beitragserhöhung erhalten? Dann hast Du ab der Ankündigung der neuen Beitragsrechnung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Doch sei vorsichtig, denn nicht bei allen Erhöhungen kannst Du dieses Recht ausüben, denn es gilt nur, wenn sich der Beitrag ohne eine Leistungsverbesserung erhöht.Sehr oft bekomme ich Anfragen bei einer Erhöhung zur Unfall-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, dass diese Verträge ja jetzt auch gekündigt werden können, weil sich der Beitrag erhöht habe. Doch meist sind diese Erhöhungen aufgrund von einer dynamischen Anpassung bereits im Tarifwerk integriert und es erhöht sich nicht nur der Beitrag, sondern auch die Versicherungssumme.
Und hier noch ein sehr wichtiger Tipp vorab: Egal welcher Versicherungsvertrag sich erhöht, suche Dir erst eine neue Versicherung und warte bis der Versicherungsschein kommt. Solltest Du in der Vergangenheit Schadensfälle gehabt haben oder bei einem Wechsel einer Krankenversicherung Vorerkrankungen, dann könnte dies zu Erschwerungen oder Ablehnung von einer neuen Versicherung führen und Du stehst nachher ohne Versicherungsvertrag da. Dein bisheriger Anbieter muss nämlich eine bereits versandte Kündigungsbestätigung nicht zurücknehmen. Leider hatte ich genau so einen Fall dieses Jahr bei einem Neukunden, der sich über diese Verfahrensweise bei seiner vorherigen Krankenzusatzversicherung sehr geärgert hatte.Solltest Du weitere Fragen hierzu haben oder einen neuen Anbieter suchen, nehme einfach Kontakt mit mir auf und wir gehen das Ganze gemeinsam an.